Zwangsversteigerung bei Zahlungsverzug? EuGH mahnt Verhältnismäßigkeit an

Eine Klau­sel, die es einer Bank er­mög­licht, das ge­sam­te Dar­le­hen vor­zei­tig fäl­lig zu stel­len und das als Si­cher­heit ge­stell­te Fa­mi­li­en­heim zu ver­stei­gern, ist laut EuGH miss­bräuch­lich, wenn dies außer Ver­hält­nis zur Schwe­re der Pflicht­ver­let­zung des Ver­brau­chers steht.

Eine slowakische Bank hat Kunden einen Kredit gewährt, der innerhalb von 20 Jahren zu tilgen war und bei dem die Kunden ihr Familienhaus als Sicherheit stellten. Im ersten Jahr der Vertragslaufzeit gerieten die Kunden mit drei Monatsraten und einem Gesamtbetrag von etwa 1.000 Euro in Verzug. Die Bank stellte daraufhin – gestützt auf eine Vertragsklausel – das Darlehen sofort fällig, verlangte die vorzeitige Rückzahlung des gesamten noch ausstehenden Betrags und veranlasste die Versteigerung der Familienwohnung. Dies ist nach slowakischem Recht unter bestimmten, hier erfüllten, Voraussetzungen zulässig. Die Kunden beantragten gleichwohl bei Gericht, die Versteigerung auszusetzen.

Das nationale Gericht rief bezüglich seines Prüfumfangs den Europäischen Gerichtshof an. Nach slowakischem Recht müssen Gerichte in einem solchen Fall nämlich nicht prüfen, ob die Klausel mit Blick auf die Schwere der Pflichtverletzungen des Verbrauchers im Verhältnis zu Höhe und Laufzeit des Kredits gerechtfertigt ist. Das Gericht möchte vom EuGH wissen, ob eine derartige gerichtliche Kontrolle mit dem Unionsrecht vereinbar ist.

Recht auf Achtung der Wohnung zu berücksichtigen

Dies hat der EuGH nunmehr verneinte (Urteil vom 09.11.2023 – C-598/21). Wenn Gerichte eine Klausel auf ihre etwaige Missbräuchlichkeit hin kontrollierten, müssten sie auch deren Verhältnismäßigkeit in den Blick nehmen. Im Rahmen der Kontrolle sei auch die Schwere des Verstoßes des Verbrauchers gegen seine Vertragspflichten zu prüfen. Der Betrag der Raten, die nicht gezahlt wurden, müsse zum Gesamtbetrag des Kredits und der Laufzeit des Vertrags ins Verhältnis gesetzt werden. Zudem müsse das Gericht die Folgen berücksichtigen, die dem Kreditnehmer und seiner Familie entstehen, wenn ihre Wohnung zwangsgeräumt wird. Der EuGH betonte in diesem Zusammenhang, dass die Achtung der Wohnung ein Grundrecht ist. Komme das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Klausel missbräuchlich sei, habe es sie für unanwendbar zu erklären.

EuGH, Urteil vom 09.11.2023 – C-598/21

(Quelle: Redaktion beck-aktuell, bw, 9. Nov 2023)