Schufa verkürzt Speicherdauer für Einträge zu Privatinsolvenzen
Die Schufa verkürzt angesichts laufender Gerichtsverfahren ab sofort die Speicherdauer für die Einträge zu abgeschlossenen Privatinsolvenzen von drei Jahren auf sechs Monate. Man wolle Klarheit und Sicherheit schaffen, erklärte heute eine Sprecherin. Am Morgen hatte der Bundesgerichtshof bekanntgegeben, dass er ein Verfahren zu der Frage bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aussetzt.
Schufa-Speicherpraxis könnte gegen neues Datenschutzrecht verstoßen
Durch eine Verbraucherinsolvenz können sich Privatleute von ihren Schulden befreien, auch wenn sie nicht alles zurückzahlen können. Am Ende steht die sogenannte Restschuldbefreiung. Die Information darüber wird sechs Monate lang auf einem amtlichen Internetportal veröffentlicht. Die Schufa und andere Auskunfteien erheben diese Bekanntmachungen und speicherten sie bislang drei Jahre. Früher war das zulässig, aber seit Mai 2018 gilt EU-weit ein neues Datenschutzrecht, das möglicherweise eine andere Bewertung erfordert. Mitte März hatte der am EuGH für das Verfahren zuständige Generalanwalt die lange Speicherfrist moniert.
BGH, Beschluss vom 28.03.2023 – VI ZR 225/21
(Quelle: Beck online)