Schufa löscht Alt-Schulden von 250.000 Verbrauchern

Schufa löscht Alt-Schulden von 250.000 Verbrauchern

Schuldenbefreiung durch Privatinsolvenz

Durch eine Verbraucherinsolvenz können sich Privatleute von ihren Schulden befreien, auch wenn sie nicht alles zurückzahlen können. Am Ende steht die sogenannte Restschuldbefreiung. Die Information darüber wird sechs Monate lang auf einem amtlichen Internetportal veröffentlicht. Die Schufa und andere Auskunfteien erheben diese Bekanntmachungen und speicherten sie drei Jahre lang. Vor den Gerichten wird darum gestritten, ob das noch zulässig ist. Denn seit Mai 2018 gilt in der Europäischen Union ein neues Datenschutzrecht.

Nicht erlassene Neuschulden nicht erfasst

Die Schufa hatte vor diesem Hintergrund angekündigt, die Speicherdauer zu verkürzen und dies bis Ende April umzusetzen. Künftig werden die Informationen zu einer Restschuldbefreiung nach Angaben der Schufa automatisch nach sechs Monaten gelöscht. Lediglich Neuschulden, die nicht durch die Restschuldbefreiung erlassen worden seien, blieben bestehen. Durch die Verkürzung der Speicherdauer verbessere sich auch die Bonität.

EuGH beschäftigt sich mit Speicherdauer

Mit der Frage der Speicherdauer beschäftigen sich aktuell der Europäische Gerichtshof und der Bundesgerichtshof. Letzterer möchte eine Klärung durch den EuGH abwarten. Mitte März hatte sich der zuständige Generalanwalt des EuGH in zwei Schufa-Fällen aus Deutschland sehr kritisch zu der bisherigen Praxis geäußert (vgl. NZI 2023, 399): Die Restschuldbefreiung solle es den Betroffenen ermöglichen, sich erneut am Wirtschaftsleben zu beteiligen – durch die lange Speicherung werde das jedoch vereitelt. Oft schließen sich die EuGH-Richter der Einschätzung des Generalanwalts an.

(Quelle: Redaktion beck-aktuell, Gitta Kharraz, 26. Apr 2023 (dpa))