Eine Bank darf für die vorzeitige Darlehensrückzahlung nur dann einen pauschalierten „Institutsaufwand“ berechnen, wenn sie dem Verbraucher ausdrücklich gestattet, einen geringeren oder entfallenden Schaden der Bank nachzuweisen. Das stellt das OLG Frankfurt am Main klar.Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Vimeo. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
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